Aussteller Info´s

Teilnahmebedingungen Aussteller u. Börse

Teilnahmebedingungen

  1. Private und gewerbliche Aussteller sind zugelassen.
  2. Im Interesse der Besucher werden modellbahnfremde/modellbaufremde Ausstellungsstücke nicht geduldet.
  3. Die Teilnahme anfrage erfolgt grundsätzlich schriftlich per E-Mail. Nach Rücksprache und gegenseitigem Einverständnis, kann letztlich erst eine Bestätigung der Teilnahme erfolgen.
  4. Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch unseren Verein und ist bindend.
  5. Die allgemeinen Sicherheits- und VDE-Vorschriften müssen beim Betrieb der Ausstellungsstücke eingehalten werden. Die Haftung für Schäden liegt beim Anschlussnehmer. Der Betrieb von elektrischen Anlagen kann nach Prüfung durch den Veranstalter versagt werden.
  6. Der Aussteller verpflichtet sich an beiden Veranstaltungstagen seine Ausstellungsstücke bis zum Ende der Veranstaltung zu präsentieren. Beendet der Aussteller vorzeitig sein Angebot, liegt es im Ermessen des Vereins, den Betreffenden bei der nächsten Veranstaltung, aus diesem Grund nicht zu berücksichtigen.
  7. Mitgebrachte Speißen und Getränke sind zum eigenen Verzehr erlaubt, dürfen jedoch nicht zum Verkauf angeboten werden. Aufgrund der von unserem Verein geführten “Speisewagen” werden jegliche solcher Angebote ausdrücklich untersagt.
  8. Die Ausstellungsfläche ist nach Ende der Veranstaltung sauber zu verlassen. Wir bitten auch entstanden Abfall mitzunehmen, sollte dies nicht erfolgen so werden pro angefangen 10 kg 5 € in Rechnung gestellt.
  9. Für Verlust, Diebstahl und Beschädigung von Ausstellungsstücken, Verpackungen, Garderobe und andere Gegenstände jeglicher Art übernehmen die Modellbahnfreunde Rödental e.V. keine Haftung.
  10. Jegliches Risiko, auch bei Unfällen und Verletzungen, liegt beim Aussteller. Ansprüche jeglicher Art, auch Dritter, gegen uns Modellbahnfreunde Rödental e.V. sind ausgeschlossen.
  11. Der Veranstalter und seine Gäste haben das Recht, Zeichnungen, Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen u. Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf dabei auf Mitaussteller.
  12. Durch Teilnahme an der Veranstaltung erkennt der Anbieter diese Teilnahmebedingungen ausnahmslos an. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

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